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Aufsichtspflicht und Sicherheit

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht wird mit der Übergabe des Kindes an das Kindergartenpersonal übernommen. Verlassen Sie keinesfalls den Kindergarten, ohne dass das Personal Ihr Kind von Ihnen übernommen hat! Das Personal übernimmt zu voller Verantwortung die Aufsichtspflicht der Kinder im Kindergartenbetrieb. Das heißt jedoch nicht immer, dass wir zu jeder Zeit mit jedem Kind im gleichen Raum sind. Je nach Entwicklungsstand der Kinder dürfen sie in verschiedenen Situationen auch Räume für kurze Zeit alleine bespielen und Wege im Kindergarten alleine gehen. Dies läuft natürlich immer unter genau mit den Kindern vereinbarten Regeln und den Kindern zumutbaren Situationen ab. Die Aufsichtspflicht des Kindergartens beginnt mit der Übergabe des Kindes an das Personal des Kindergartens. Die Aufsichtspflicht endet, wenn das Kind von den Eltern (Erziehungsberechtigten) oder einer geeigneten Person in deren Auftrag abgeholt wird. Die Eltern sollen uns bitte rechtzeitig informieren, wenn ihr Kind von jemand anderem abgeholt wird. Bei Festen und Feiern wird die Aufsichtspflicht nach dem offiziellen Festablauf an die Eltern übergeben. Für Spielzeug und Wertgegenstände, welche die Kinder von zu Hause mitbringen, wird keine Haftung übernommen. Abholberechtigte Personen müssen mindestens 14 Jahre alt sowie geistig und körperlich in der Lage sein, die Aufsicht über das Kind tatsächlich auszuüben.

 

Sicherheit

Bitte Türen und Tore immer geschlossen halten. Geben Sie uns bekannt, falls Ihr Kind von jemand anderem abgeholt wird. Gänzlich betriebsfremde Personen müssen von Ihnen als Eltern angekündigt werden und einen Ausweis bei sich tragen. Die Kinder dürfen nur von Personen ab mindestens 14 Jahren abgeholt werden.

 

Behütet.Begleitet.Bestärkt

in der Kinderkrippe und dem Kindergarten Stainach

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Diözese Graz-Seckau

Pfarrkinderkrippe und Pfarrkindergarten Stainach

Kirchengasse 230, 8950 Stainach-Pürgg
E-Mail: kiga.stainach@kib3.at
Telefon: 0676/87425814

Leitung: Katrin Seebacher

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