Öffnungszeiten
Anwesenheit
Wir bitten darum, dass Ihr Kind regelmäßig die Kinderkrippe bzw. den Kindergarten besucht.
Für die Kinderkrippe gilt:
Es ist eine Anwesenheit an zumindest 3 Tagen pro Woche erforderlich.
Für den Kindergarten gilt:
Eine Anwesenheit an mindestens 4 Stunden pro Tag an mindestens 4 Tagen pro Woche ist verpflichtend.
Verpflichtendes Kindergartenjahr:
Kinder im letzten Kindergartenjahr sind gesetzlich verpflichtet, den Kindergarten an mindestens fünf Tagen pro Woche für insgesamt mindestens 20 Stunden zu besuchen. Ausnahmen: Ferien, Urlaub, Krankheit (lt. Stmk. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz).
Krankheit und Abwesenheit
Bitte melden Sie jede Abwesenheit (Krankheit, Arztbesuch, Urlaub…) bis 08:30 Uhr. Bei Krankheit darf Ihr Kind den Kindergarten nicht besuchen, um Ansteckungen zu vermeiden und Erholung zu ermöglichen. Bei ansteckenden Krankheiten (z. B. Kopfläuse, Röteln, Durchfall) ist ein ärztliches Attest erforderlich, bevor das Kind wieder kommen darf. Wir dürfen keine Medikamente oder homöopathischen Mittel verabreichen (Ausnahme: Pflegeprodukte im Windelbereich). Falls Ihr Kind während der Betreuung erkrankt, kontaktieren wir Sie umgehend telefonisch.
