Öffnungszeiten
Anwesenheit
Wir bitten darum, dass Ihr Kind regelmäßig den Kindergarten besucht.
Kinder im letzten Kindergartenjahr sind gesetzlich verpflichtet, den Kindergarten an mindestens fünf Tagen pro Woche für mindestens 20 Stunden zu besuchen. Ausnahmen: Ferien, Urlaub, Krankheit (lt. Stmk. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz).
Krankheit und Abwesenheit
Bitte melden Sie jede Abwesenheit (Krankheit, Arztbesuch, Urlaub…) bis 08:30 Uhr. Bei Krankheit darf Ihr Kind den Kindergarten nicht besuchen, um Ansteckungen zu vermeiden und Erholung zu ermöglichen. Bei ansteckenden Krankheiten (z. B. Kopfläuse, Röteln, Durchfall) ist ein ärztliches Attest erforderlich, bevor das Kind wieder kommen darf. Wir dürfen keine Medikamente oder homöopathischen Mittel verabreichen (Ausnahme: Pflegeprodukte im Windelbereich). Falls Ihr Kind während der Betreuung erkrankt, kontaktieren wir Sie umgehend telefonisch.
